1. Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen „Hilfswerk Humanitas – Canasmoro“ besteht seit dem 1.7.1995 ein Verein mit Sitz in Klosters, gemäss Bestimmungen der Art. 60 – 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Zweck des Vereins ist die Hilfe für minderbemittelte Personen und unterstützungswürdiger Institutionen durch Übernahme von Patenschaften und Spenden.
2. Mitgliedschaft
Mitglied kann jedermann werden, der sich mit der Zweckbestimmung (Art.1) einverstanden erklärt.
Mitgliederbeiträge werden in Form von Spenden oder Patenschaften geleistet.
Die Mitgliedschaft erstreckt sich auf die Dauer einer Patenschaft oder einer freiwilligen Spende im Vereinsjahr, das identisch mit dem Kalenderjahr ist.
Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
3. Organisation des Vereins
Die Organe sind:
• Die Generalversammlung
• Der Vorstand
• Der Revisor
4. Generalversammlung
Die Generalversammlung wird einberufen, wenn mindestens 3 Mitglieder dies verlangen.
Die Generalversammlung hat folgende unübertragbare Befugnisse:
• Wahl des Vorstandes und des Revisors.
• Abnahme des Jahresberichtes und der Rechnung.
• Revision der Statuten und Entscheidung über die Auflösung des Vereins.
• Geschäfte die ihr von Gesetzes wegen vorbehalten sind.
5. Vorstand
Der Vorstand besteht aus den 3 gewählten Mitgliedern der Fürsorgekommission der Logve Humanitas Davos. Deren Präsident ist zugleich Präsident des Hilfswerkes.
Der Vorstand hat sämtliche Befugnisse, welche durch die Statuten nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind.
6. Der Revisor
Der Revisor ist identisch mit dem Kassier der Loge Humanitas Davos.
Der Revisor kontrolliert die Jahresrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann anlässlich einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Ein allfälliger Überschuss der finanziellen Mittel ist einer wohltätigen Institution zukommen zu lassen.
Klosters, den 15. März 2015
Der Präsident:
Jöri Schwärzel
Der Aktuar:
Johannes Haltiner