Leitung:
Die Leitung des Hilfswerkes obliegt der Fürsorgekommission der Freimaurerloge Humanitas im Orient von Davos. Deren Präsident ist zugleich Präsident des Hilfswerkes. Die drei Mitglieder bilden zusammen den Vorstand. Sie können zur Führung des Hilfswerkes weitere Mitglieder der Loge und wenn notwendig oder zweckmässig auch aussenstehende Personen in den Vorstand berufen. Diese unterliegen der Bestätigung durch die General-versammlung.
Mitgliedschaft:
Mitglied des Vereins Hilfswerk Humanitas-Canasmoro kann jedermann werden, der oder die den Zweck mittels Entrichtung eines vom Vorstand festgelegten Jahresbeitrages unterstützt oder in anderer Weise den Vereinszweck umzusetzen hilft.
Jahresbeiträge:
In der Regel leisten Mitglieder des Hilfswerkes einen Monatsbeitrag von mindestens Fr. 20.– oder Fr. 240.¬– pro Jahr. Weitergehende Spenden sind willkommen.
Der Vorstand kann eine Änderung des Jahresbeitrages beschliessen, wenn der Vereinszweck erfüllt ist oder wenn die Beiträge zur Erfüllung des Zweckes nicht ausreichen.
Spenden an das Hilfswerk können von der Steuer abgezogen werden, sofern dies die persönlichen Verhältnisse erlauben.
Gönner:
Jede natürliche oder juristische Person kann einen beliebigen einmaligen Gönnerbeitrag zu Gunsten des Vermögens beitragen. Für das laufende Vereinsjahr ist sie automatisch stimmberechtigtes Mitglied des Vereins.
Verwendung der Beiträge:
Die Jahresbeiträge oder Einzelspenden zugunsten des Hilfswerkes werden zur Äufnung eines Vermögens, das den Betrag von Fr. 10’000 nicht übersteigen darf, verwendet. Im Vordergrund steht aber die Hilfe an bedürftige Einzelpersonen oder, wenn solche fehlen, an Organisationen, die solche Hilfe leisten. Über den Einsatz der Gelder und deren Höhe entscheidet der Vorstand. Dieser legt gegenüber der Generalversammlung Rechenschaft ab.
Hilfeleistungen werden an Personen oder Institutionen erteilt, die sich in nachfolgenden geografischen Räumen befinden und dies in dieser Reihenfolge:
1. Raum Davos Prättigau Engadin
2. Kanton Graubünden
3. Schweizerische Eidgenossenschaft
4. Länder der dritten Welt
Eine Ausnahme kann gemacht werden bei akuten Katastrophen und Ereignissen, sofern die Vermögensverhältnis eine solche Hilfe zulassen.
Patenschaften:
Sofern zweckmässig kann das Hilfswerk Patenschaften übernehmen, die es in der Regel an seine Mitglieder delegiert.
Mitglieder werben Mitglieder:
Nebst der Entrichtung eines finanziellen Beitrages sind alle Mitglieder aufgerufen, weitere Personen aus ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis für eine Mitgliedschaft zu animieren. Auch Vorschläge für Hilfeleistungen an bedürftige Personen, die vorübergehend oder längerfristig in Not geraten sind, werden vom Vorstand gerne entgegengenommen.